Stell dir vor, du baust ein erfolgreiches Geschäftsmodell auf, perfektionierst Abläufe und etablierst eine starke Marke. Jetzt möchtest du expandieren – aber nicht allein. Franchisenehmer übernehmen dein Konzept und setzen es um. Doch welche Pflichten haben sie eigentlich? Und was passiert, wenn sie sich nicht daran halten?
Genau diese Fragen klären wir hier. Denn wer ein Franchise betreibt, muss nicht nur die Markenwerte hochhalten, sondern auch klare vertragliche Verpflichtungen erfüllen.
Die wichtigsten vertraglichen Pflichten eines Franchisenehmers
1. Nutzung des Geschäftskonzepts nach Vorgaben
Ein Franchisenehmer kauft kein Unternehmen – er pachtet eine Geschäftsidee. Das bedeutet: Er verpflichtet sich, dein erprobtes Konzept exakt nach deinen Vorgaben umzusetzen. Dazu gehören unter anderem:
- Einheitliche Produkte und Dienstleistungen
- Betriebsabläufe gemäß Handbuch
- Vorgeschriebene Software und Systeme
Veränderungen oder kreative „Abwandlungen“ sind meist tabu, denn sie könnten dem einheitlichen Markenauftritt schaden.
2. Zahlung der Franchisegebühren
Nichts im Leben ist umsonst – auch nicht das Recht, eine etablierte Marke zu nutzen. Franchisenehmer zahlen in der Regel:
- Einmalige Einstiegsgebühr: Für die Nutzung des Know-hows und der Marke
- Laufende Gebühren: Meist in Form einer Umsatzbeteiligung oder festen Beträge
- Marketinggebühren: Beiträge zu überregionalen Werbekampagnen
Kommt es hier zu Zahlungsverzug, kann das schnell ernste Folgen haben.
3. Einhaltung von Qualitäts- und Servicestandards
Du kennst das: Eine Kette lebt von der Wiedererkennbarkeit. Kunden erwarten in jeder Filiale die gleiche Qualität – ob in München oder Berlin.
Darum müssen sich Franchisenehmer an klare Qualitätsvorgaben halten, z. B.:
- Einheitliche Zutaten und Materialien
- Service- und Kundenorientierung
- Hygiene- und Sicherheitsstandards
Regelmäßige Kontrollen stellen sicher, dass diese Standards nicht verwässert werden.
4. Verpflichtung zur Mitarbeiterschulung
Ein Franchise-System ist nur so stark wie seine Mitarbeiter. Deshalb muss der Franchisenehmer sicherstellen, dass sein Team regelmäßig geschult wird. Oft sind Schulungen sogar verpflichtend – nicht nur für ihn, sondern auch für seine Angestellten.
Typische Schulungsbereiche:
- Produkt- und Servicewissen
- Kundenkommunikation
- Nutzung interner Software
Ein geschultes Team bedeutet zufriedene Kunden – und damit langfristig höhere Gewinne.
5. Standorttreue & Exklusivitätsrechte
Franchiseverträge legen oft genau fest, wo ein Standort betrieben werden darf – und wo nicht. So wird sichergestellt, dass sich Franchisenehmer nicht gegenseitig Konkurrenz machen.
Das bedeutet:
- Der Standort muss mit dem Franchisegeber abgestimmt werden
- In vielen Verträgen ist ein Konkurrenzverbot festgelegt
- Eigenmächtige Standortwechsel sind nicht erlaubt
Ein Verstoß gegen diese Regel kann schnell zu einem Rechtsstreit führen.
6. Werbe- und Marketingpflichten
Während überregionale Kampagnen meist vom Franchisegeber organisiert werden, muss der Franchisenehmer vor Ort für Sichtbarkeit sorgen. Dazu gehört oft:
- Lokale Werbung (z. B. Flyer, Social Media, Events)
- Teilnahme an überregionalen Kampagnen
- Nutzung der offiziellen Werbemittel
Wer sich hier nicht engagiert, riskiert Abmahnungen oder Vertragsstrafen.
7. Vertraulichkeit und Know-how-Schutz
Das Herzstück eines Franchise ist das exklusive Know-how. Deshalb ist absolute Geheimhaltung Pflicht. Franchisenehmer dürfen Betriebsgeheimnisse nicht an Dritte weitergeben – auch nicht nach Vertragsende.
Typische Geheimhaltungspunkte:
- Betriebsinterne Prozesse
- Rezepturen oder Produktionsweisen
- Kundendaten
Wer hier nachlässig ist, riskiert hohe Strafen und den sofortigen Vertragsausstieg.
8. Vertragslaufzeit und Beendigung
Ein Franchisevertrag ist keine kurzfristige Angelegenheit. Laufzeiten von fünf bis zehn Jahren sind üblich. Während dieser Zeit ist ein Ausstieg nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
Zu beachten:
- Kündigungsfristen genau prüfen
- Nachvertragliche Wettbewerbsverbote berücksichtigen
- Rechte und Pflichten beim Verkauf oder der Übergabe des Standorts
Bricht ein Franchisenehmer seinen Vertrag vorzeitig, drohen hohe Vertragsstrafen.
Fazit: Ein Franchise bedeutet Verantwortung
Ja, Franchise klingt verlockend: Man profitiert von einer etablierten Marke und einem bewährten Konzept. Doch mit dieser Chance gehen auch klare Verpflichtungen einher. Wer sich nicht an die Spielregeln hält, riskiert hohe Kosten – oder sogar den Vertragsausstieg.
Deshalb gilt: Wer Franchisenehmer werden möchte, sollte sich den Vertrag genau anschauen, sich rechtlich beraten lassen und sicherstellen, dass er den Anforderungen gerecht wird.
Danke für den super Beitrag! Ich finde, die vertraglichen Verpflichtungen für Franchisenehmer sollten immer transparent und nachvollziehbar sein. Klar, da gehört die Anzahl der Einstiegs- und laufenden Gebühren dazu – aber auch die Pflicht, sich an Qualitätsstandards und Prozesse zu halten. Ein befreundeter Franchisegeber meinte mal: „Je klarer der Vertrag, desto weniger Diskussionen später.“ Mich würde interessieren: Legst du auch Pflichten zur Teilnahme an Schulungen oder Weiterbildungen fest?
Liebe Grüße, Julia
Toller Artikel! Für mich ist besonders spannend, dass auch der Gebietsschutz oft vertraglich an Bedingungen geknüpft ist. Ich habe mal erlebt, dass ein Franchisenehmer seinen Gebietsschutz verloren hat, weil er Mindestumsätze nicht erreicht hat – stand alles sauber im Vertrag. Wie gehst du das an: Verknüpfst du bestimmte Rechte (z. B. Exklusivität) an Leistungsziele?
Viele Grüße, Martin
Danke für den Beitrag! Ich finde, viele denken bei Pflichten nur an Gebühren und Standards – aber vergessen die Informationspflicht. Ein Franchisegeber, den ich kenne, legt großen Wert darauf, dass Franchisenehmer regelmäßig betriebswirtschaftliche Kennzahlen melden. So kann er früh reagieren, wenn’s irgendwo hakt. Hast du auch regelmäßige Berichtspflichten im Vertrag geregelt?
Liebe Grüße,
Theresa
Super Beitrag, danke dir! Für mich gehört zu den wichtigsten Verpflichtungen auch der Markenschutz. Ich kenne Systeme, bei denen die Franchisenehmer vertraglich verpflichtet sind, ausschließlich mit den vorgegebenen Lieferanten zu arbeiten oder bestimmte Produktlinien zu führen – damit die Marke einheitlich bleibt. Wie eng steuerst du das Thema Einkauf und Sortiment bei deinen Partnern?
Viele Grüße, Adrian
Danke für den interessanten Beitrag! Ich finde, eine spannende vertragliche Verpflichtung ist auch die Wettbewerbsverbotsklausel. Ein Franchisegeber, den ich mal kennengelernt habe, sichert sich so ab, dass Franchisenehmer während und nach der Zusammenarbeit nicht direkt mit einem Konkurrenzmodell durchstarten. Mich interessiert: Ist das sowas bei dir Standard oder entscheidest du das individuell?
Liebe Grüße,
Katharina